Die Neue Arbeit bietet die Möglichkeit, gerichtlich verordnete Arbeitsstunden, die im Rahmen von „Arbeit statt Strafe“ auferlegt wurden, abzuleisten. „Arbeit statt Strafe“ findet in den gemeinnützigen Projekten im Stuttgarter Stadtgebiet statt.
Die Zuweisung erfolgt in der Regel durch die Gerichte, die Jugendgerichtshilfe, die Bewährungshilfe oder die Bewährungshilfevereine. Besonders bei jungen Menschen unter 25 Jahren wirkt sich die Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden positiv aus.
- Sie erhalten Beschäftigung
- Sie werden an Arbeitstätigkeit herangeführt
- Sie trainieren Arbeitstugenden und üben diese
- Sie erproben Durchhaltevermögen
- Sie bekommen Hilfe zur Berufsorientierung
Der Kontakt zur Neuen Arbeit sollte ausschließlich über die zuweisende Stelle (in der Regel ist dies „PräventSozial/Verein Bewährungshilfe Stuttgart e.V.“, Jugendgerichtshilfe oder ähnliches) erfolgen.
Nach Absprache mit dem Jobcenter besteht im Einzelfall für ALG II-Bezieher/-innen mit einer Zuweisung die Möglichkeit, diese gemeinnützigen Arbeitsstunden parallel zum Hinzuverdienst abzuleisten.
Kontakt
Sozialunternehmen NEUE ARBEIT gGmbH
Arbeit statt Strafe
Frau Stefanie Kracher
Gottfried-Keller-Straße 18c
70435 Stuttgart
Telefon: 0711/273 01-122
Fax: 0711/273 01-166
Fachbereichsleitung
Frau Christina Pfanz
Kontakt
Frau Stefanie Kracher
Gottfried-Keller-Straße 18c
70435 Stuttgart
Telefon: 0711/273 01-122
Fax: 0711/273 01-166