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  • Subline / Untertitel: Presseinformation vom 04.09.2024
Sozialunternehmen Neue Arbeit GmbH

in Sachen des Ermittlungsverfahrens gegen drei Rechtsträger im Unternehmensverbund Neue Arbeit wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB

Hiermit bestätigen wir, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeitende des Unternehmensverbundes Neue Arbeit wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB hinsichtlich der im Europäischen Sozialfonds geförderten Projekte eingeleitet hat. Der Unternehmensverbund Neue Arbeit versichert, dass die Geschäftsführung und alle beteiligten Mitarbeitenden nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben und sich niemand persönlich bereichert hat.

Das Unternehmen schließt mögliche Fehler, die im komplexen Antragsverfahren auftreten können, allerdings nicht aus und prüft derzeit intensiv die Projekte auf mögliche Fehler. Wir weisen darauf hin, dass die Projekte von der zuständigen Förderbank des Landes (L-Bank) geprüft worden sind, bevor das Geld ausbezahlt wurde. Die L-Bank hatte nach Prüfung nichts zu beanstanden. Es wurden von uns, entgegen der Verdachtsäußerung in der Pressemeldung des LKA vom 4. September 2024 keine gefälschten Unterlagen eingereicht. Zum laufenden Verfahren können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Aussagen treffen. Wir sind selbst dringend an der Klärung des Vorwurfs interessiert und kooperieren umfänglich mit der Staatsanwaltschaft. Wir werden in allen Fragen nach unseren Möglichkeiten zur Aufklärung beitragen und die Ermittlungen unterstützen. Wir haben die Stakeholder des Unternehmens über den Vorgang informiert.

Stuttgart, den 04.09.2024

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Kern
Sozialunternehmen NEUE ARBEIT gGmbH
Abteilung Presse und Medien
Gottfried-Keller-Straße 18c
70435 Stuttgart
Tel.: 0711. 273 01-194
Fax: 0711. 273 01-166
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