
Im Rahmen des Sanierungsprozesses der Neuen Arbeit hat das Amtsgericht Stuttgart dem Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung stattgegeben.
Das Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH und das Tochterunternehmen Neue Arbeit Dienstleistungsagentur GmbH haben beim Amtsgericht Stuttgart die Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens beantragt. Dem Antrag wurde am 16.03.2026 stattgegeben. Die Mitarbeitenden, Kooperationspartner und Kostenträger der Neuen Arbeit sind darüber informiert und haben die konstruktive Begleitung der Sanierungsprozesse zugesagt. Der Antrag wurde mit den Vertretern der Gesellschafterin abgestimmt. Die Tochterunternehmen NintegrA gGmbH und Esslinger-Beschäftigungs-Initiative gGmbH sind von den Verfahren nicht betroffen.
„Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung zielt darauf ab, die Neue Arbeit langfristig zu erhalten. Der Geschäftsbetrieb läuft bei allen Gesellschaften uneingeschränkt weiter, die Löhne und Gehälter werden gezahlt, die Geschäftsführung bleibt im Amt und wird dabei von erfahrenen Spezialisten unterstützt“, sagen die Geschäftsführer Stephan Fritz und Dietmar Meng. Die gesellschaftlich hoch relevanten Unterstützungsangebote für Langzeitarbeitslose im Großraum Stuttgart sollen alle weiterhin durchgeführt werden.
Der Unternehmensverbund Neue Arbeit befindet sich seit 2025 in einem umfassenden Sanierungsprozess. Alle verlustträchtigen Abteilungen wurden bereits geschlossen und geräumt. Dazu zählen unter anderem die Metallbearbeitung und das Elektrorecycling. Durch die Schließung dieser Bereiche werden die mit langfristigen Verträgen angemieteten Gewerbeflächen seit Monaten nicht mehr benötigt. Eine Einigung mit den Vermietern über eine vorzeitige Beendigung der Mietverträge konnte jedoch bislang nicht erzielt werden. Auch eine Untervermietung der Immobilien ist trotz intensiver Bemühungen vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Gesamtsituation in der Region Stuttgart nicht gelungen.
„Die hohen Mietkosten sind ein wesentlicher Grund, weshalb wir uns entschlossen haben, den bereits eingeschlagenen Sanierungspfad im Rahmen von Eigenverwaltungsverfahren fortzusetzen. Deshalb haben wir uns bewusst für diesen Schritt entschieden, um die Arbeitsplätze und Angebote der Neuen Arbeit dauerhaft zu sichern“, erläutern die Geschäftsführer Meng und Fritz.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung kann die Neue Arbeit nun zentrale Sanierungsinstrumente nutzen. Die Mitarbeitenden erhalten für bis zu drei Monate ihre Löhne und Gehälter in Form von Insolvenzgeld, anschließend werden die Löhne wieder durch die Unternehmen bezahlt. Darüber hinaus können Schulden im Rahmen eines Insolvenzplans abgebaut werden. „Mit diesen Instrumenten können wir die Neue Arbeit zukunftsfest aufstellen, Arbeitsplätze sichern und die Angebote für langzeitarbeitslose und benachteiligte Menschen aufrechterhalten“, sagt Stephan Fritz.
Verfahrensbevollmächtigt ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Mielke von der Kanzlei Menold Bezler. Das Amtsgericht hat Sebastian Krapohl von der Kanzlei Görg zum vorläufigen Sachverwalter für das Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH bestellt. Dr. Markus Schuster von der Kanzlei Schultze & Braun wurde zum vorläufigen Sachwalter für die Neue Arbeit Dienstleistungsagentur GmbH bestellt. Sie werden das jeweilige Verfahren überwachen und dafür sorgen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Hintergrundinformation zur Insolvenz in Eigenverwaltung
Die Insolvenz in Eigenverwaltung (§ 270 InsoO) ist ein Sanierungsverfahren, bei dem die Geschäftsführung, unterstützt von einem Sanierungsbeauftragten, im Amt bleibt und das Unternehmen unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachverwalters selbst saniert. Ziel ist der Erhalt des Unternehmens durch einen Insolvenzplan. Die Geschäftsführung verwaltet das Vermögen selbständig und gestaltet den Sanierungsprozess aktiv. Der Sachverwalter überwacht das Verfahren für die Gläubiger. Zu den Sanierungsinstrumenten zählen unter anderem Sonderkündigungsrechte, beispielsweise bei Mietverträgen, die Zahlung von Insolvenzgeld für bis zu drei Monate sowie der Abbau von Verbindlichkeiten über einen Insolvenzplan. Zudem zeichnet sich das Verfahren durch eine in der Regel deutlich schnellere Abwicklung im Vergleich zur Regelinsolvenz aus.
Ansprechpartnerin für weitere Fragen
Kathrin Seigel
Sozialunternehmen NEUE ARBEIT gGmbH
Abteilung Presse und Medien